Für Beamte, Pensionäre und Angehörige
Hörgeräte mit Beihilfe – wir kennen den Weg in Bayern und Baden-Württemberg.
Dinkelsbühl liegt direkt an der Landesgrenze. Wir kennen beide Beihilfesysteme und begleiten Sie durch den ganzen Ablauf.
Kurz-Antwort
In Bayern sind ärztlich verordnete Hörgeräte ab 15 Jahren bis 1.500 € je Ohr beihilfefähig, alle fünf Jahre – die Verordnung muss vor dem Kauf vorliegen. In Baden-Württemberg sind verordnete Hörgeräte beihilfefähig, ohne festen Höchstbetrag in der Verordnung. Den Rest übernimmt je nach Tarif Ihre private Krankenversicherung.
Stand Oktober 2026 · maßgeblich ist Ihr Bescheid
In welchem Bundesland sind Sie beihilfeberechtigt?
Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät, bis Sie Ihr Ergebnis anfordern. Unverbindliche Schätzung, Stand Oktober 2026.
So begleiten wir Sie
Den Papierkram erledigen wir mit Ihnen. Wir unterstützen Sie bei Unterlagen und Ablauf – die Entscheidung trifft Ihre Beihilfestelle.
- 1
Verordnung
Sie holen die ärztliche Verordnung – vor dem Kauf. Wir sagen Ihnen genau, worauf es ankommt.
- 2
Hörtest und Beratung
Hörtest und Verstehtest® bei uns, in Ruhe und ohne Zeitdruck.
- 3
Vergleichsanpassung
Sie testen mehrere Geräte. Wir dokumentieren alles in einem Anpassbericht.
- 4
Kostenvoranschlag
Beihilfekonform – zum Einreichen bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer PKV.
- 5
Anpassung und Probetragen
Sie tragen Ihre Hörgeräte im eigenen Alltag, wir stellen fein nach.
- 6
Rechnung und Antrag
Aufgeschlüsselte, beihilfekonforme Rechnung – und Hilfe beim Antrag.
Bayern und Baden-Württemberg im Vergleich
Nur Angaben aus den amtlichen Verordnungen, Stand Oktober 2026.
| Merkmal | Bayern | Baden-Württemberg |
|---|---|---|
| Zuständige Stelle | Landesamt für Finanzen (Bezügestelle Beihilfe) | Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) |
| Höchstbetrag | 1.500 € je Ohr ab 15 Jahren, ggf. zzgl. medizinisch notwendiger Fernbedienung | Kein fester Höchstbetrag je Ohr in der BVO genannt – die Beihilfestelle prüft die Angemessenheit |
| Frist | Alle fünf Jahre beihilfefähig | Keine feste Frist in der BVO genannt – Entscheidung im Einzelfall |
| Verordnung | Muss vor dem Kauf vorliegen | Hilfsmittel nur mit ärztlicher Verordnung beihilfefähig |
| Batterien / Akkus | Für Erwachsene nicht beihilfefähig | Betriebskosten beihilfefähig, ab 18 Jahren abzüglich 100 € Selbstbehalt im Jahr |
| Besonderheit | Höchstbetrag kann bei beidseitiger, an Gehörlosigkeit grenzender Schwerhörigkeit überschritten werden | Jährliche Kostendämpfungspauschale je nach Besoldungsgruppe |
Zuständige Stelle
Bayern: Landesamt für Finanzen (Bezügestelle Beihilfe)
Baden-Württemberg: Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
Höchstbetrag
Bayern: 1.500 € je Ohr ab 15 Jahren, ggf. zzgl. medizinisch notwendiger Fernbedienung
Baden-Württemberg: Kein fester Höchstbetrag je Ohr in der BVO genannt – die Beihilfestelle prüft die Angemessenheit
Frist
Bayern: Alle fünf Jahre beihilfefähig
Baden-Württemberg: Keine feste Frist in der BVO genannt – Entscheidung im Einzelfall
Verordnung
Bayern: Muss vor dem Kauf vorliegen
Baden-Württemberg: Hilfsmittel nur mit ärztlicher Verordnung beihilfefähig
Batterien / Akkus
Bayern: Für Erwachsene nicht beihilfefähig
Baden-Württemberg: Betriebskosten beihilfefähig, ab 18 Jahren abzüglich 100 € Selbstbehalt im Jahr
Besonderheit
Bayern: Höchstbetrag kann bei beidseitiger, an Gehörlosigkeit grenzender Schwerhörigkeit überschritten werden
Baden-Württemberg: Jährliche Kostendämpfungspauschale je nach Besoldungsgruppe
Rechenbeispiele
Nur Beispiele mit unseren Richtpreisen – Ihr Fall kann abweichen. Bemessungssätze typisch, maßgeblich ist Ihr Bescheid.
Beispiel
Pensionärin aus Bayern, 70 %, beide Ohren, Komfort
- Gesamtkosten
- 2.400 € – 4.000 €
- Beihilfe
- 1.680 € – 2.100 €
- PKV, je nach Tarif
- 360 € – 900 €
- Eigenanteil
- 0 € – 1.450 €
Beispiel
Aktiver Lehrer aus Baden-Württemberg, 50 %, beide Ohren, Premium
- Gesamtkosten
- 4.000 € – 6.600 €
- Beihilfe
- 2.000 € – 3.300 €
- PKV, je nach Tarif
- 1.000 € – 3.300 €
- Eigenanteil
- 0 € – 1.650 €
Beispiel
Pensionär aus Bayern, 70 %, ein Ohr, Basis, ohne Restkostenversicherung
- Gesamtkosten
- 960 €
- Beihilfe
- 680 €
- PKV, je nach Tarif
- 0 €
- Eigenanteil
- 290 €
Häufige Fehler, die Geld kosten
Kauf vor der Verordnung
Ohne Verordnung vor dem Kauf kann die Beihilfe ablehnen.
Frist übersehen
In Bayern gibt es neue Hörgeräte grundsätzlich erst nach fünf Jahren.
Rechnung nicht aufgeschlüsselt
Geräte, Otoplastik, Zubehör und Leistungen müssen getrennt stehen.
Zubehör und Batterien eingereicht
Batterien sind in Bayern für Erwachsene nicht beihilfefähig – das verzögert nur.
PKV nicht vorab gefragt
Manche Tarife haben eigene Grenzen. Kostenvoranschlag vorher einreichen.
Nur ein Gerät getestet
Ein dokumentierter Vergleich zeigt der Beihilfestelle, warum Ihr Gerät angemessen ist.
Sie kümmern sich um Ihre Eltern? So helfen Sie beim Antrag.
Viele Pensionäre schieben das Thema auf, weil der Antrag kompliziert wirkt. Sie können viel abnehmen:
- Den letzten Beihilfebescheid und den PKV-Tarif heraussuchen
- Den Termin für die Verordnung und bei uns gemeinsam vereinbaren
- Beim Hörtest dabei sein – vier Ohren hören mehr
- Kostenvoranschlag und Rechnung zusammen einreichen, auch per Beihilfe-App
Ihr Meisterbetrieb in Dinkelsbühl
Seit 1999 über 10.000 Hörgeräteanpassungen – persönlich, ohne Zeitdruck.

4,9 von 5 Sternen bei Google
Ellwanger Straße 27, 91550 Dinkelsbühl
Parkplätze direkt vor der Tür
von 5 Sternen bei Google
Beihilfe-Begleitung für die ganze Region
Beamte und Pensionäre aus Bayern und Baden-Württemberg kommen zu uns – zum Beispiel aus diesen Orten:
Häufige Fragen zur Beihilfe für Hörgeräte
Unser Angebot für Sie
Kostenloser Verstehtest® im Hörzentrum
In etwa einer Stunde erfahren Sie nicht nur, was Sie hören – sondern wie viel Sie wirklich verstehen. Mit persönlichem Gespräch und Ihrem Ergebnis zum Mitnehmen.
- Etwa eine Stunde, im Hörzentrum Dinkelsbühl
- Nicht nur, was Sie hören – sondern wie viel Sie verstehen
- Ihr persönliches Ergebnis zum Mitnehmen
- Ohne Kaufzwang, ohne Verpflichtung
Ihr Verstehtest®-Termin
Wissen, was Sie selbst zahlen – in 2 Minuten.
Quellen (Stand Oktober 2026)
- Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV), Anlage 4 – gesetze-bayern.de
- Landesamt für Finanzen Bayern – Beihilfe
- Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO) – LBV
- Gesetzblatt Baden-Württemberg 2025 Nr. 104 (BVO vom 23. Oktober 2025)
Keine Rechtsberatung und keine Garantie: Wir unterstützen Sie bei Unterlagen und Ablauf – die Entscheidung trifft Ihre Beihilfestelle. Bemessungssätze sind typische Werte, maßgeblich ist Ihr Bescheid.
