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    Für Beamte, Pensionäre und Angehörige

    Hörgeräte mit Beihilfe – wir kennen den Weg in Bayern und Baden-Württemberg.

    Dinkelsbühl liegt direkt an der Landesgrenze. Wir kennen beide Beihilfesysteme und begleiten Sie durch den ganzen Ablauf.

    Kurz-Antwort

    In Bayern sind ärztlich verordnete Hörgeräte ab 15 Jahren bis 1.500 € je Ohr beihilfefähig, alle fünf Jahre – die Verordnung muss vor dem Kauf vorliegen. In Baden-Württemberg sind verordnete Hörgeräte beihilfefähig, ohne festen Höchstbetrag in der Verordnung. Den Rest übernimmt je nach Tarif Ihre private Krankenversicherung.

    Stand Oktober 2026 · maßgeblich ist Ihr Bescheid

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    In welchem Bundesland sind Sie beihilfeberechtigt?

    Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät, bis Sie Ihr Ergebnis anfordern. Unverbindliche Schätzung, Stand Oktober 2026.

    So begleiten wir Sie

    Den Papierkram erledigen wir mit Ihnen. Wir unterstützen Sie bei Unterlagen und Ablauf – die Entscheidung trifft Ihre Beihilfestelle.

    1. 1

      Verordnung

      Sie holen die ärztliche Verordnung – vor dem Kauf. Wir sagen Ihnen genau, worauf es ankommt.

    2. 2

      Hörtest und Beratung

      Hörtest und Verstehtest® bei uns, in Ruhe und ohne Zeitdruck.

    3. 3

      Vergleichsanpassung

      Sie testen mehrere Geräte. Wir dokumentieren alles in einem Anpassbericht.

    4. 4

      Kostenvoranschlag

      Beihilfekonform – zum Einreichen bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer PKV.

    5. 5

      Anpassung und Probetragen

      Sie tragen Ihre Hörgeräte im eigenen Alltag, wir stellen fein nach.

    6. 6

      Rechnung und Antrag

      Aufgeschlüsselte, beihilfekonforme Rechnung – und Hilfe beim Antrag.

    Bayern und Baden-Württemberg im Vergleich

    Nur Angaben aus den amtlichen Verordnungen, Stand Oktober 2026.

    Zuständige Stelle

    Bayern: Landesamt für Finanzen (Bezügestelle Beihilfe)

    Baden-Württemberg: Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)

    Höchstbetrag

    Bayern: 1.500 € je Ohr ab 15 Jahren, ggf. zzgl. medizinisch notwendiger Fernbedienung

    Baden-Württemberg: Kein fester Höchstbetrag je Ohr in der BVO genannt – die Beihilfestelle prüft die Angemessenheit

    Frist

    Bayern: Alle fünf Jahre beihilfefähig

    Baden-Württemberg: Keine feste Frist in der BVO genannt – Entscheidung im Einzelfall

    Verordnung

    Bayern: Muss vor dem Kauf vorliegen

    Baden-Württemberg: Hilfsmittel nur mit ärztlicher Verordnung beihilfefähig

    Batterien / Akkus

    Bayern: Für Erwachsene nicht beihilfefähig

    Baden-Württemberg: Betriebskosten beihilfefähig, ab 18 Jahren abzüglich 100 € Selbstbehalt im Jahr

    Besonderheit

    Bayern: Höchstbetrag kann bei beidseitiger, an Gehörlosigkeit grenzender Schwerhörigkeit überschritten werden

    Baden-Württemberg: Jährliche Kostendämpfungspauschale je nach Besoldungsgruppe

    Rechenbeispiele

    Nur Beispiele mit unseren Richtpreisen – Ihr Fall kann abweichen. Bemessungssätze typisch, maßgeblich ist Ihr Bescheid.

    Beispiel

    Pensionärin aus Bayern, 70 %, beide Ohren, Komfort

    Gesamtkosten
    2.400 € – 4.000 €
    Beihilfe
    1.680 € – 2.100 €
    PKV, je nach Tarif
    360 € – 900 €
    Eigenanteil
    0 € – 1.450 €

    Beispiel

    Aktiver Lehrer aus Baden-Württemberg, 50 %, beide Ohren, Premium

    Gesamtkosten
    4.000 € – 6.600 €
    Beihilfe
    2.000 € – 3.300 €
    PKV, je nach Tarif
    1.000 € – 3.300 €
    Eigenanteil
    0 € – 1.650 €

    Beispiel

    Pensionär aus Bayern, 70 %, ein Ohr, Basis, ohne Restkostenversicherung

    Gesamtkosten
    960 €
    Beihilfe
    680 €
    PKV, je nach Tarif
    0 €
    Eigenanteil
    290 €

    Häufige Fehler, die Geld kosten

    Kauf vor der Verordnung

    Ohne Verordnung vor dem Kauf kann die Beihilfe ablehnen.

    Frist übersehen

    In Bayern gibt es neue Hörgeräte grundsätzlich erst nach fünf Jahren.

    Rechnung nicht aufgeschlüsselt

    Geräte, Otoplastik, Zubehör und Leistungen müssen getrennt stehen.

    Zubehör und Batterien eingereicht

    Batterien sind in Bayern für Erwachsene nicht beihilfefähig – das verzögert nur.

    PKV nicht vorab gefragt

    Manche Tarife haben eigene Grenzen. Kostenvoranschlag vorher einreichen.

    Nur ein Gerät getestet

    Ein dokumentierter Vergleich zeigt der Beihilfestelle, warum Ihr Gerät angemessen ist.

    Sie kümmern sich um Ihre Eltern? So helfen Sie beim Antrag.

    Viele Pensionäre schieben das Thema auf, weil der Antrag kompliziert wirkt. Sie können viel abnehmen:

    • Den letzten Beihilfebescheid und den PKV-Tarif heraussuchen
    • Den Termin für die Verordnung und bei uns gemeinsam vereinbaren
    • Beim Hörtest dabei sein – vier Ohren hören mehr
    • Kostenvoranschlag und Rechnung zusammen einreichen, auch per Beihilfe-App

    Ihr Meisterbetrieb in Dinkelsbühl

    Seit 1999 über 10.000 Hörgeräteanpassungen – persönlich, ohne Zeitdruck.

    Das Team vom Hörzentrum Offenbecher in Dinkelsbühl

    4,9 von 5 Sternen bei Google

    Ellwanger Straße 27, 91550 Dinkelsbühl

    Parkplätze direkt vor der Tür

    4,9

    von 5 Sternen bei Google

    Beihilfe-Begleitung für die ganze Region

    Beamte und Pensionäre aus Bayern und Baden-Württemberg kommen zu uns – zum Beispiel aus diesen Orten:

    Häufige Fragen zur Beihilfe für Hörgeräte

    Unser Angebot für Sie

    Kostenloser Verstehtest® im Hörzentrum

    In etwa einer Stunde erfahren Sie nicht nur, was Sie hören – sondern wie viel Sie wirklich verstehen. Mit persönlichem Gespräch und Ihrem Ergebnis zum Mitnehmen.

    • Etwa eine Stunde, im Hörzentrum Dinkelsbühl
    • Nicht nur, was Sie hören – sondern wie viel Sie verstehen
    • Ihr persönliches Ergebnis zum Mitnehmen
    • Ohne Kaufzwang, ohne Verpflichtung

    Ihr Verstehtest®-Termin

    Wie dürfen wir Sie erreichen?

    Wir nutzen Ihren Namen, Ihre Nummer und Ihr Ergebnis nur für einen kurzen Rückruf.

    Lieber direkt online buchen

    Wissen, was Sie selbst zahlen – in 2 Minuten.

    Quellen (Stand Oktober 2026)

    Keine Rechtsberatung und keine Garantie: Wir unterstützen Sie bei Unterlagen und Ablauf – die Entscheidung trifft Ihre Beihilfestelle. Bemessungssätze sind typische Werte, maßgeblich ist Ihr Bescheid.